Führerscheinklassen

Noch nicht sicher welcher Führerschein es werden soll? Hier ist eine Übersicht der Klassen, die wir bei b.e.i.k.a. Dir anbieten:


Auto & Anhänger

     B     

  • Was?   Kraftfahrzeuge (z.B. PKW, Laster) mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t für die Beförderung von max. 8 weiteren Personen
  • Anhänger?   Ja, mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750kg ODER einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, wenn Auto und Anhänger zusammen eine zulässige Gesamtmasse von max. 3,5t haben.
  • Mindestalter?   18 Jahre  (ab 17 Jahren bei BF17)
  • Eingeschlossene Klassen?   AM und L.


     BF17      

  • Was?  Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann auch schon mit 17 Jahren erworben werden, bis zum 18. Geburtstag ist das Fahren ist jedoch nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson möglich. Die Klassen AM und L sind weiterhin eingeschlossen und dürfen ohne Begleitung gefahren werden.
  • Begleitperson?  Eine Begleitperson muss nicht erziehungsberechtigt sein. Begleitpersonen müssen mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen, mindestens 30 Jahre alt sein, und dürfen maximal 1 Punkt in Flensburg haben.


     B96    

  • Was?    Erweiterung der Klasse B für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3,5t und weniger als 4,25t.
  • Prüfung?   Keine Prüfung erforderlich, nur theoretischer und praktischer Unterricht.
  • Mindestalter? 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)


     BE     

  • Was?  Erweiterung der Klasse B für Anhänger (auch Sattelanhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg und nicht mehr als 3,5t.
  • Mindestalter?  18 Jahre (17 Jahre bei BF17)


Zweiräder


      Schlüsselzahl 196     

  • Was?   Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1.
  • Prüfung?  Es ist keine Prüfung notwendig, nur eine Weiterbildung in der Fahrschule. Die Weiterbildung besteht aus 4 theoretischen Unterrichtseinheiten der Klasse A sowie mindestens 10 praktischen Unterrichtseinheiten.
  • Aufstieg?   Es ist kein Aufstieg auf andere A Klassen möglich.
  • Voraussetzungen?   Die Schlüsselzahl kann frühestens nach 5 jährigem Besitz der Klasse B erworben werden, das Mindestalter ist 25 Jahre.

     A    

  • Was?   Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.
  • Mindestalter?   Bei Direkteinstieg 24 Jahre, eine Aufstiegsprüfung ist schon mit 20 Jahren möglich.
  • Aufstiegsprüfung?   Nach (mindestens) zweijährigem Besitz der Klasse A2 kann eine Aufstiegsprüfung zum Aufstieg in die Klasse A gemacht werden. In diesem Fall entfallen eine erneute theoretische Ausbildung und Prüfung, es ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.
  • Eingeschlossene Klassen?   A1, A2 und AM


    A1     

  • Was?   Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³, einer Motorleistung von maximal 11kW und einem Gewichts-Leistungs-Verhältnis von höchstens 0,1kW/kg.
  • Mindestalter?   16 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen?   AM


    A2      

  • Was?    Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35kW, die von einem Kraftrad mit einer Motorleistung von nicht mehr als 70kW abgeleitet ist, und deren Gewichts-Leistungs-Verhältnis höchstens 0,2kW/kg beträgt.
  • Mindestalter?    18 Jahre
  • Aufstiegsprüfung?    Nach (mindestens) zweijährigem Besitz der Klasse A1 kann ene Aufstiegsprüfung zum Aufstieg in die Klasse A2 gemacht werden. In diesem Fall entfallen eine erneute theoretische Ausbildung und Prufüng, es ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.
  • Eingeschlossene Klassen?    AM und A1


    AM      

  • Was?   Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45km/h, sowie einem Elektromotor mit einer Nenndauerleistung von maximal 4kW oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50cm³
  • Mindestalter?   15 Jahre



-Auffrischungsfahrstunden & Fahrstunden für Senioren-

  • Fahrstunden zur Auffrischung - Diese machen Sinn, wenn du zum Beispiel eine längere Zeit nicht gefahren bist, oder auch wenn du ein Vorfall im Straßenverkehr hattest und nun mit Unsicherheiten und Ängsten zu kämpfen hast, bietet es sich an noch einmal in einem geschützten Rahmen fahren zu üben.
  • Fahrstunden für Senioren 


- Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis-



Nicht das Passende gefunden? Hier findest Du eine detaillierte Übersicht aller Deutschen Führerscheinklassen.